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Nachdem die umfangreichen Erschließungsarbeiten im zukünftigen Wohngebiet „Am Oelste“ abge­schlossen sind, beginnt in wenigen Wochen die öffentliche Ausschreibung des ersten Vermarktungsabschnittes (siehe Lageplan Baufelder Los 1*). Die Stadt Jena sucht hierfür fachlich geeignete und leistungsfähige Interessenten, die auf vier Baufeldern (bestehend aus insgesamt sechs Flurstücken mit einer Größe zwischen 760 m² und 1.507 m²) Mehrfamilienhäuser in geschlossener Bauweise errichten.

Hierfür einzureichen sind Konzeptangebote, die eine den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechende zeitnahe Bebauung zusagen. Die Vergabeentscheidung orientiert sich am Grad der Umsetzung sozialer, städtebaulich-architektonischer, ökologischer sowie wirtschaftlicher Kriterien. Die Grundlage dafür bildet der Stadtratsbeschluss vom 14.10.2020 zur "Verstetigung der wohnungspolitischen Grundsätze für Jena: Richtlinien und Konzeptvergabe".

Zwischen der Veröffentlichung der Grundstücksangebote und dem Gebotsabgabetermin werden ca. drei Monate liegen. Interessenten haben somit Gelegenheit, die komplexen Unterlagen zu sichten, ggf. Fragen zu klären und ein qualifiziertes Angebot zu erarbeiten und ein­zureichen.Der Grundstücksverkauf wird makler- und bauträgerfrei erfolgen.

Geplanter zeitlicher Ablauf (Stand September 2021)

  • Angebotszeitraum: IV. Quartal 2021
  • Angebotsauswertung und Vergabeentscheidung: I. Quartal 2022
  • Verkaufsbeschlussfassung im Stadtrat und Beurkundung des notariellen Grund­stückskaufvertrages: II. Quartal 2022 

* Die Baufelder aus „Los 1“ sind für den gewerblichen Geschosswohnungsbau ausgelegt. Für die im Wohngebiet ebenfalls vorhandenen kleineren Bauparzellen, auf denen Einfamilienhäuser als gereihte Stadthäuser entstehen können, wird aktuell von einem Vermarktungsbeginn ab 2023 ausgegangen.

Interessenten können sich auf www.am-oelste.de (unter Vermarktung) registrieren, um über den Vermarktungsstart der jeweilige Lose für das Wohngebiet „Am Oelste“ informiert zu werden.

Lageplan Baufelder Los 1 PDF, 1.18 MB
Stadtratsbeschluss 14.10.2020 PDF, 0.14 MB